Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV-Renten auf den 01.01.2023 zu erhöhen. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1195 auf 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2390 auf 2450 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer).
Diese Anpassung hat auch Auswirkungen auf die Grenzbeträge der Pensionskasse Graubünden: