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Information betreffend Teilliquidation 2022

An die Destinatäre der Pensionskasse Graubünden

Information zum Austritt des Bildungszentrums Surselva (Teilliquidation per 31.12.2022)

Das Bildungszentrum Surselva hat den Anschluss mit der Pensionskasse Graubünden (PKGR) per 31. Dezember 2022 gekündigt. Damit sind per 31. Dezember 2022 10 Alt-Rentenbeziehende des Bildungszentrums Surselva gemeinsam aus der PKGR ausgetreten und in eine andere Vorsorgeeinrichtung übergetreten. Gemäss Art. 4 des Teilliquidationsreglements des Vorsorgewerks «Alt-Rentenbeziehende» ist die Voraussetzung für eine Teilliquidation gegeben. Da der austretende Bestand gesamthaft in eine neue Vorsorgeeinrichtung übertritt, handelt es sich um einen kollektiven Austritt.

Bei einem kollektiven Austritt haben die austretenden Alt-Rentenbeziehenden einen kollektiven Anspruch auf die technischen Rückstellungen und Wertschwankungsreserven. Für die Alt-Rentenbeziehenden des Bildungszentrums Surselva sind keine individuell berechneten technischen Rückstellungen vorhanden. Bei Vorhandensein einer Wertschwankungsreserve besteht aber ein anteilsmässiger Anspruch basierend auf der Höhe des Vorsorgekapitals der «Alt-Rentenbeziehenden». Der anteilsmässige Anspruch auf Wertschwankungsreserven beträgt per 1. Januar 2023 0,28 Prozent.

Die Verwaltungskommission der PKGR hat an ihrer Sitzung vom 29. Juni 2023 beschlossen, die Teilliquidation auf Basis der Jahresrechnung 2022 durchzuführen. Dem austretenden Kollektiv werden die folgenden Mittel an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen:

1. Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen:
• Vorsorgekapitalien der Rentner:CHF 3’802’100
• Kollektiver Anspruch auf technische Rückstellungen:CHF 0
2. Wertschwankungsreserven und freie Mittel:
• Kollektiver Anspruch auf WertschwankungsreservenCHF 27’351

Der Deckungsgrad des Vorsorgewerks «Alt-Rentenbeziehende» der PKGR ist per 31. Dezember 2022 mit 100,7 Prozent vor und nach der Teilliquidation unverändert.

Bei Unklarheiten oder Fragen haben Sie das Recht, sich innert 30 Tagen nach Mitteilung an die PKGR zu wenden.

Die Jahresrechnung 2022 finden Sie auf der Webseite der PKGR. Wenn Sie keinen Zugriff auf das Internet haben, können Sie die Jahresrechnung bei der Geschäftsstelle anfordern.

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