Die Aufsichtsbehörde hat das neue Teilliquidationsreglement des Vorsorgewerks «Alt-Rentenbeziehende» der Pensionskasse Graubünden genehmigt
Die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht hat das neue Teilliquidationsreglement für das Vorsorgewerk «Alt-Rentenbeziehende» am 6. Januar 2025 genehmigt. Das Reglement gilt ab 1. November 2024.
Gemäss Aufsichtsbehörde sind alle Destinatäre über das Teilliquidationsreglement und den Inhalt der Genehmigungsverfügung einschliesslich dazugehöriger Rechtsmittelbelehrung zu orientieren.
- Genehmigungsverfügung inkl. Rechtsmittelbelehrung betreffend Teilliquidationsreglement für das Vorsorgewerk «Alt-Rentenbeziehende».