Skip to content
Performance (ytd) 2.8%      Deckungsgrad 119.8%      Stand: 31.07.2025 Performance (ytd) 2.8%    grado di copertura 119.8%     Stato: 31.07.2025 Performance (ytd) 2.8%    grad da garanzia 119.8%     stadi dals: 31.07.2025

Anmeldung Lebenspartnerschaft

Wussten Sie, dass Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner im Konkubinat begünstigen können? Anspruch besteht bei einer ununterbrochenen Lebensgemeinschaft von mindestens fünf Jahren vor dem Tod.

Eine Lebensgemeinschaft ist eine exklusive Beziehung von zwei Personen, unabhängig vom Geschlecht. Sie muss nicht zwingend einen gemeinsamen Haushalt oder finanzielle Unterstützung umfassen. Entscheidend ist, ob beide Personen bereit sind, einander Treue und Beistand zu leisten.

Voraussetzungen

  • Anmeldung zu Lebzeiten (beider Personen) und vor der Pensionierung der versicherten Person.
  • Bei jedem Pensionskassenwechsel muss die Anmeldung erneut eingereicht werden.
  • Die verstorbene Person ist nicht mit der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner verwandt.
  • Beide Personen sind unverheiratet.
  • Die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner bezieht keine Hinterlassenenleistungen aus beruflicher Vorsorge.
  • Die Lebensgemeinschaft dauerte vor dem Tod ununterbrochen mindestens fünf Jahre.
  • Die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner ist älter als 45 Jahre.

Höhe der lebenslänglichen Lebenspartnerschaftsrente

Vor der Pensionierung
Die Lebenspartnerschaftsrente beträgt 36 % des versicherten Lohns. Zusätzlich wird ein Todesfallkapital von 50’000 Franken ausbezahlt.

Nach der Pensionierung
Die Lebenspartnerschaftsrente beträgt 60 % der Altersrente, ausser die verstorbene Person hat bei der Pensionierung eine tiefere oder höhere Lebenspartnerschaftsrente (30 % oder 100 %) gewählt.

Jetzt anmelden
Melden Sie Ihre Lebenspartnerschaft vor Erreichen des Pensionsalters an. Bei einer Auflösung informieren Sie die PKGR schriftlich. Hier finden Sie das Anmeldeformular für die Lebenspartnerschaft (Konkubinat).