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Performance (ytd) 6,3 %      Deckungsgrad 123,3 %      Stand: 31.08.2024 Performance (ytd) 6,3 %    grado di copertura 123,3 %     Stato: 31.08.2024

Ver­sicherte

Ihre finanzielle Zukunft ist uns wichtig. Deshalb stellen wir unseren Versicherten flexible und nachhaltige Lösungen bereit, um ihre berufliche Vorsorge so individuell wie möglich zu gestalten.

Eintritt / Austritt

Eintritt

Die Anmeldung bei der PKGR übernimmt Ihr Arbeitgebender für Sie. Ihr angespartes Vorsorgeguthaben aus der Pensionskasse Ihrer bisherigen Tätigkeiten müssen Sie an die PKGR übertragen. Den entsprechenden Einzahlungsschein erhalten Sie zusammen mit unserem Bestätigungsschreiben. Bitte geben Sie den Einzahlungsschein an die Vorsorgeeinrichtung Ihres früheren Arbeitgebenden weiter. Dieser überweist dann die Ihnen zustehende Freizügigkeitsleistung an die PKGR. Nach dem Eingang Ihrer Überweisung werden wir Ihnen den Empfang schriftlich bestätigen.

  1. Mit Arbeitsbeginn bei einem der PKGR angeschlossenen Arbeitgebenden meldet uns dieser Ihren Eintritt.
  2. Von uns erhalten Sie ein Eintrittsschreiben. Ist die Freizügigkeitsleistung der PKGR bereits überwiesen worden, senden wir Ihnen die Eingangsbestätigung und einen aktuellen Versicherungsausweis zu. Muss die Freizügigkeitsleistung noch überwiesen werden, erhalten Sie von uns einen Einzahlungsschein, welchen Sie bitte Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung für die Überweisung weiterleiten.

Wenn Sie in einer Lebenspartnerschaft leben, können Sie Ihren Lebenspartner bzw. Ihre Lebenspartnerin bei der PKGR anmelden. Nur so erhält Ihr Partner oder Ihre Partnerin die reglementarischen Leistungen.
Anmeldeformular

Mitarbeitende, die nebenberuflich tätig sind und für eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit bereits bei einer Vorsorgeeinrichtung versichert sind oder im Hauptberuf eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, können nicht bei der PKGR versichert werden.

  • Versicherte müssen bis zum 31.12.2020 in die Kasse eingetreten sein, um von der Übergangslösung zu profitieren.
  • Bei einem Neueintritt ab dem 01.01.2021 besteht kein Anspruch auf die Übergangslösung.
  • Ein Wechsel des Arbeitgebenden innerhalb der PKGR wird für die Übergangslösung berücksichtigt.

Austritt/Stellenwechsel

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden, respektive die Stelle wechseln, sich selbstständig machen oder Ihre Arbeitstätigkeit unterbrechen, führt das in der Regel zum Austritt aus der Pensionskasse Graubünden.

Mit Ihrem Austritt haben Sie Anspruch auf Ihr Vorsorgeguthaben, die sogenannte Freizügigkeitsleistung.

  1. Das bestehende Arbeitsverhältnis wird durch Sie oder Ihren Arbeitgebenden gekündigt.
  2. Ihr Arbeitgebender meldet uns Ihren Austritt aus der PKGR.
  3. Sie erhalten von uns ein Austrittsformular, mit welchem Sie uns mitteilen, wie Sie Ihre berufliche Vorsorge weiterführen bzw. wohin Ihre Freizügigkeitsleistung überwiesen werden soll.
  4. Wir nehmen die Überweisung vor und lassen Ihnen und Ihrer neuen Pensionskasse die Austrittsabrechnung zukommen.

Sind Sie nach Ihrem Austritt stellenlos und gehen keiner weiteren Erwerbstätigkeit nach und sind zudem keiner anderen Vorsorgeeinrichtung angeschlossen, überweist die PKGR Ihr Vorsorgeguthaben an die von Ihnen genannte Freizügigkeitsstiftung oder – gemäss den gesetzlichen Bestimmungen – an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Ohne Ihr eingereichtes Austrittsformular überweisen wir Ihre Freizügigkeitsleistung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Bei einem Austritt aus der obligatorischen Versicherung nach dem 58. Geburtstag infolge Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgebenden haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz weiterzuführen. Dies gilt auch im Falle einer Aufhebungsvereinbarung.

Beiträge und Wahlsparpläne

Das Altersguthaben wird mittels Sparbeiträge durch Sie und Ihren Arbeitgeber gemeinsam aufgebaut. Die Sparbeiträge, inklusive Zinsen und allfälligen Einkäufen von Vorsorgeleistungen, finanzieren Ihre Altersrente. Die Risikobeiträge decken die Risiken Tod und Invalidität ab.

Die Versicherten können grundsätzlich aus drei verschiedenen Sparplänen auswählen. Sie entscheiden selbst, in welcher Höhe Sie Beiträge leisten wollen. Ihr Vorteil, wenn Sie freiwillig höhere Beiträge leisten, ist eine höhere Altersrente.

  • Der Standard-Plan ist der mittlere Plan und führt zum Leistungsziel, wie es im Vorsorgeplan vorgesehen ist.
  • Der Basic-Plan weist die tiefsten Beitragssätze auf. Ihr Sparguthaben wächst dadurch weniger stark an.
  • Im Plus-Plan bezahlen Sie freiwillig höhere Sparbeiträge als im Standard-Plan. Die höheren Sparbeiträge führen zu einem höheren Sparguthaben und damit zu einer höheren Altersrente.
  • Auf myPKGR oder hier haben Sie bis spätestens zum 30. November die Möglichkeit, Ihren persönlichen Sparplan jeweils aufs nächste Kalenderjahr anzupassen.

Der Beitrag des Arbeitgebenden ist in allen Plänen identisch. Die nachstehende Aufteilung der Sparbeiträge zeigt die Regelung gemäss kantonaler Personalverordnung. Sie kann bei anderen Arbeitgebenden abweichen.

AlterSparbeiträge TotalArbeitgebendeArbeitnehmende
BasicStandardPlusBasicStandardPlus
20 – 2410.5 %14.0 %14.0 %7.0 %3.5 %7.0 %7.0 %
25 – 2912.0 %15.0 %15.0 %7.5 %4.5 %7.5 %7.5 %
30 – 3414.0 %17.0 %17.0 %8.5 %5.5 %8.5 %8.5 %
35 – 3916.0 %19.0 %19.0 %9.5 %6.5 %9.5 %9.5 %
40 – 4418.25 %22.0 %22.5 %11.25 %7.0 %10.75 %11.25 %
45 – 4921.5 %25.0 %27.0 %13.5 %8.0 %11.5 %13.5 %
50 – 5424.25 %27.5 %32.0 %16.0 %8.25 %11.5 %16.0 %
55 – 6524.5 %27.5 %32.0 %16.0 %8.5 %11.5 %16.0 %

Einkauf von Vorsorgeleistungen

Mit Einkäufen von Vorsorgeleistungen wird das Ziel verfolgt, die Altersrente aufzubessern oder allfällige Vorsorgelücken zu schliessen. Lücken können beispielsweise durch eine Lohnerhöhung oder eine Scheidung entstehen. Ein Einkauf kann jederzeit während der Versicherungszeit getätigt werden. Einmalig ist uns dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben zuzustellen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Informationsblatt Einkauf von Vorsorgeleistungen.

Erwerb von Wohneigentum

Den Traum vom Eigenheim können Sie mit Ihrem angesparten Vorsorgeguthaben ermöglichen. Die PKGR unterstützt Sie dabei und stellt Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Sie können die angesparten Gelder vorbeziehen oder verpfänden.

Unser Informationsblatt gibt Ihnen Auskunft zur Wohneigentumsförderung (WEF).

Ein WEF-Antrag kann mit diesem Formular getätigt werden.

Lebensereignisse

Für die grossen Ereignisse und Veränderungen in Ihrem Leben, die schönen und die oft unverhofften. Die PKGR ist vorbereitet und unterstützt Sie in jeder Lebenslage.

Alles was Sie dazu wissen müssen, finden Sie hier.