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Arbeit­gebende

Die Pensionskasse Graubünden ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Graubünden. Sie versichert die Mitarbeitenden des Kantons Graubünden und der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten (ohne Graubündner Kantonalbank). Die Graubündner Kantonalbank, Gemeinden, Gemeindeverbände und andere öffentlich-rechtlichen Körperschaften gelten als freiwillig angeschlossen.

Als angeschlossener Arbeitgebender steht Ihnen unser Online-Portal «myPKGR» für alle Fragen rund um die berufliche Vorsorge zur Verfügung: Nehmen Sie ganz einfach Vertragsanpassungen vor, erfassen Sie Mutationen oder stellen Sie Anträge.

Mit dem sicheren und geschützten Portal «myPKGR» haben Sie jederzeit und ortsunabhängig Zugriff auf die wesentlichen Dienstleistungen der PKGR.

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmende, die nach einer Krankheit oder einem Unfall für längere Zeit arbeitsunfähig bleiben, haben ein deutlich erhöhtes Invaliditätsrisiko. Je länger sie dem Arbeitsplatz fernbleiben, desto schwieriger wird die berufliche Wiedereingliederung. Eine frühzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit ist daher entscheidend, um helfen zu können. Betroffene Personen sollten nach 30 Tagen der PKGR gemeldet werden.

Die «PK Tel» Helpline steht Personalverantwortlichen und Führungskräften jederzeit zur Verfügung, um Fragen im Zusammenhang mit gesundheitlichen und psychischen Situationen sowie Arbeitsunfähigkeit zu beantworten.

Nachfolgend finden Sie alle relevanten Dokumente und Unterlagen betreffend Krankheit und Unfall:

 

Eine frühe Meldung ist wichtig

Die frühzeitige Meldung einer Arbeitsunfähigkeit ist ein kritischer Erfolgsfaktor, damit eine Wiedereingliederung gelingt. Je früher ein Case Management eingeleitet wird, desto höher sind die Erfolgsaussichten. Ein frühzeitiges und proaktives Meldeverhalten des Arbeitsgebers ist hier von grosser Bedeutung. Wir unterstützen unsere angeschlossenen Betriebe in diesem Prozess und verhindern so unnötige Invaliditätsfälle. Dies hilft den betroffenen Versicherten konkret und stützt Arbeitgeber, Pensionskassen und letztlich die Gesellschaft als Ganzes.

 

Case Management

Ein Case Management zielt darauf ab, eine arbeitsunfähige Person wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Unabhängige Case Manager helfen, Zuständigkeiten zu klären, den administrativen Ablauf zu vereinfachen und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu fördern. Mit ausdrücklichem Einverständnis der versicherten Person werden Massnahmen zur Förderung der medizinischen, sozialen und beruflichen Wiedereingliederung eingeleitet.

Ein Case Management ist immer freiwillig. Die PKGR übernimmt die anfallenden Kosten vollumfänglich. Die Durchführung erfolgt durch die PK Rück, unsere Partnerin für die Rückdeckung der Risiken Tod und Invalidität. Für die Angestellten des Kantons ist weiterhin die Kantonale Verwaltung zuständig.

Grenzbeträge

Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV-Renten auf den 01.01.2023 zu erhöhen. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1195 auf 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2390 auf 2450 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Diese Anpassung hat auch Auswirkungen auf die Grenzbeträge der Pensionskasse Graubünden:

PlandetailPlan heutePlan neu ab 01.01.2023
EintrittsschwelleCHF 21 510CHF 22 050
Koordinationsabzug25 % des AHV-Lohns,
max CHF 25 095 x BG*
25 % des AHV-Lohns,
max CHF 25 725 x BG*
Minimallohn versichertCHF 16 133
(75 % von CHF 21 510)
CHF 16 538
(75 % von CHF 22 050)
Maximallohn versichert CHF 196 932 x BG*
(AHV-Lohn CHF 222 027)
CHF 202 308 x BG*
(AHV-Lohn CHF 228 033)
*BG: Bechäftigungsgrad