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Performance 7,9 %      Deckungsgrad 117,4 %      Stand: 31.12.2023 Performance 7,9 %    grado di copertura 117,4 %     Stato: 31.12.2023

Pensio­nierung

Ihre Pensionierung sollen Sie geniessen können. Mit unseren Altersleistungen ermöglichen wir unseren Versicherten, sich rechtzeitig und gezielt auf den wohlverdienten Ruhestand vorzubereiten.

Altersrente

Mit Vollendung des 65. Altersjahres erreichen Sie das ordentliche Pensionierungsalter. Mittels Formular Altersrente können Sie sich anmelden.

Versicherte der PKGR haben vor der Pensionierung die Möglichkeit, Einfluss auf die Höhe der Alters- und Hinterbliebenenrente, respektive auf die der Partnerin bzw. dem Partner zustehende Ehegatten-/Lebenspartnerrente zu nehmen. Es stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Sie können während Ihrer Erwerbstätigkeit Einkäufe von Vorsorgeleistungen tätigen. Auf Ihrem Versicherungsausweis ist der maximale Betrag aufgeführt.

Sie können vor der Pensionierung die Standard-Altersrente, eine höhere Hinterbliebenenleistung oder eine höhere Altersrente wählen:

  1. Mit der Standard-Altersrente beträgt die Ehegatten-/Lebenspartnerrente 60 Prozent der Altersrente. Ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch wird die Standard-Altersrente angewendet.
  2. Die Erhöhung der Ehegatten-/Lebenspartnerrente auf 100 Prozent der Altersrente ist möglich, indem die eigene Altersrente zu einem tieferen Umwandlungssatz berechnet wird.
  3. Die Erhöhung der eigenen Altersrente ist möglich, indem die Ehegatten-/Lebenspartnerrente auf 30 Prozent der Altersrente reduziert wird.

Bezüger einer Altersrente haben für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente. Für Kinder in Ausbildung besteht der Anspruch bis zum Ausbildungsabschluss, jedoch maximal bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

Der Anspruch auf Pensionierten-Kinderrenten besteht, wenn die reglementarische Altersrente kleiner ist als die Summe aus Altersrente und Pensionierten-Kinderrente gemäss BVG. In diesem Fall beträgt die Pensionierten-Kinderrente 20 Prozent der Altersrente gemäss BVG.

Teil­pensionierung

Ab dem erfüllten 60. Altersjahr ist die vorzeitige Pensionierung möglich. Sie können sich auch in höchstens drei Teilschritten pensionieren lassen. Eine dauerhafte Reduktion von mindestens 20 Prozent eines Vollpensums und eine verbleibende Resttätigkeit von 30 Prozent sind die Voraussetzungen. Damit wir wissen, wie Sie vorgehen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus.

Kapitalbezug

Mit der Vollendung Ihres 65. Altersjahres haben Sie Anspruch auf Ihre Altersleistungen der Pensionskasse. Die Leistung kann bis zu 100 Prozent auch als Kapital bezogen werden.

Der Kapitalbezug ist steuerpflichtig. Bei Gesuchen von Verheirateten oder in Partnerschaft lebenden Personen ist die schriftliche, beglaubigte Zustimmung der Ehefrau, des Ehemannes oder der Partnerin, des Partners erforderlich.