Vom 11. Juli bis 20. August 2025 wählen die versicherten Personen der Pensionskasse Graubünden (PKGR) ihre neue Vertretung in der Verwaltungskommission. Die neue Amtszeit beginnt am 1. Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2029.
Die Verwaltungskommission ist gleichberechtigt zusammengesetzt und das oberste Führungsorgan der PKGR. Die fünf Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgebenden werden von der Regierung des Kantons Graubünden bestimmt. Die Delegation der fünf Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden wird von den Versicherten gewählt.
Nutzen Sie Ihre Chance und gestalten Sie die Zukunft der PKGR mit
Als versicherte Person können Sie sich für die Arbeitnehmendenvertretung bewerben und so aktiv Einfluss auf die Zukunft der PKGR nehmen. Der gesamte Wahlprozess findet online über die Plattform «Sm@rt Election» statt.
- Ende April 2025 werden die Zugangsdaten und Informationen zum Wahlablauf allen Versicherten zugestellt.
- Ihre Kandidatur reichen Sie bitte bis spätestens 31. Mai 2025 digital über «Sm@rt Election» ein.
Wie ist die Wahl organisiert?
Für die Organisation und Leitung der Wahlen ist die Direktion der PKGR verantwortlich. Ein von der Verwaltungskommission gleichberechtigt zusammengesetzter Wahlausschuss überwacht das Wahlverfahren und stellt sicher, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Sowohl die Kandidatur als auch die Stimmabgabe erfolgen über die Online-Plattform «Sm@rt Election».
Haben Sie Fragen zur Wahl oder benötigen Sie eine ergänzende Auskunft? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
- E-Mail: vorsorge@pk.gr.ch
- Telefon: 081 257 35 91
Zeitplan Wahl Arbeitnehmendenvertretung
30. April 2025
Start der Kandidaturphase
31. Mai 2025
Anmeldefrist für Wahlvorschläge
30. Juni 2025
Bestätigung der Nomination an die zugelassenen Kandidierenden
11. Juli 2025
Start der Wahlphase
20. August 2025
Wahltag, Ende der Wahlphase
12. September 2025
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
2. Oktober 2025
Ablauf Beschwerdefrist
1. Januar 2026
Beginn der vierjährigen Amtsperiode
Fragen und Antworten – Allgemeine Informationen
Die Verwaltungskommission besteht aus zehn Mitgliedern und ist ausgewogen zusammengesetzt mit je fünf Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden.
Arbeitnehmende sind in der Verwaltungskommission mit fünf Mitgliedern vertreten.
Bei der Zusammensetzung müssen folgende Quoten berücksichtigt werden:
- 3 Vertretungen der Anschlussgruppe «Kanton Graubünden und selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons» – wobei dem Kanton und den Anstalten jeweils mindestens 1 Sitz zusteht (maximal 1 Sitz pro Anstalt).
- 1 Vertretung der Anschlussgruppe «Gemeinden»
- 1 Vertretung der Anschlussgruppe «übrige angeschlossene Arbeitgebende»
Eine Wiederkandidatur/Wiederwahl ist möglich.
Die Verwaltungskommission nimmt die Gesamtleitung der Pensionskasse wahr. Als oberstes Organ der PKGR sorgt sie für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, bestimmt die strategischen Ziele und Grundsätze der Kasse und überwacht die Geschäftsführung. Sie legt die Organisation fest und ist für die finanzielle Stabilität der Kasse verantwortlich.
Die gesetzlich unübertragbaren Aufgaben sind in Artikel 10 des Organisationsreglements aufgeführt.
Der zeitliche Aufwand ergibt sich in erster Linie durch die regelmässigen Sitzungen und deren Vor- bzw. Nachbearbeitung:
- Verwaltungskommission: 4 ordentliche Sitzungen jährlich
- Vorsorgekommission: 1–2 ordentliche Sitzungen jährlich
- Anlageausschuss: 6–8 ordentliche Sitzungen jährlich
Ausserordentliche Sitzungen und die Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe bzw. einem Ad-hoc-Ausschuss (z. B. Projekte) sind möglich.
Die Entschädigung ist im Organisationsreglement festgelegt und sieht aktuell folgende Ansätze vor:
- Präsident/in: CHF 250 pro Sitzungstag zuzüglich CHF 5000 pro Jahr (pauschal)
- Vizepräsident/in: CHF 250 pro Sitzungstag zuzüglich CHF 3000 pro Jahr (pauschal)
- Mitglied: CHF 250 pro Sitzungstag zuzüglich CHF 2500 pro Jahr (pauschal)
Die Auszahlung dieser Entschädigungen erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorgaben der jeweiligen Arbeitgebenden.
Fragen und Antworten – Verwaltungskommissionswahlen 2025
Die Gesamterneuerung der Verwaltungskommission findet alle vier Jahre im letzten Jahr der Amtsdauer statt. Die gewählten Personen treten ihr Amt jeweils am 1. Januar des Folgejahres an.
2025 werden die Mitglieder der Verwaltungskommission für die Amtsperiode 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 gewählt.
Wählbar als Arbeitnehmendenvertretung sind alle Versicherten, welche:
- handlungsfähig sind,
- über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die für die Erfüllung der Aufgaben gemäss Art. 51a BVG erforderlich sind,
- die Vorschriften über Integrität und Loyalität gemäss Art. 51b BVG erfüllen,
- in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen und das Referenzalter gemäss Rahmenreglement nicht vor Ablauf der Amtsperiode erreichen,
- bestätigen, dass sie das Amt bei einer Wahl annehmen.
Das Anforderungsprofil ist im Anhang des Wahlreglements definiert.
Nicht wählbar als Arbeitnehmendenvertretung sind Personen, die:
- bei einer angeschlossenen Arbeitgebenden eine höhere leitende Tätigkeit gemäss Arbeitsgesetz (ArGV 1, Art. 9) ausüben,
- Mitarbeitende der PKGR sind,
- mit der Vermögensverwaltung betraute externe Personen oder wirtschaftlich Berechtigte von mit diesen Aufgaben betrauten Unternehmen.
Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben zur kandidierenden Person enthalten:
- Name und Vorname
- Wohnadresse
- Geburtsdatum
- Bezeichnung des Arbeitgebenden (beim Kanton inkl. Verwaltungseinheit)
Zusätzlich benötigt die PKGR folgende Unterlagen:
- Lebenslauf
- Selbstdeklaration, dass die Anforderungen gemäss Art. 7 des Wahlreglements erfüllt und keine Gerichts- und Verwaltungsverfahren hängig sind.
- Strafregisterauszug (max. drei Monate alt)
- Betreibungsregisterauszug (max. drei Monate alt)
Wahlberechtigt sind alle Versicherten der PKGR. Jede wahlberechtigte Person hat so viele Stimmen, wie Arbeitnehmendenvertretende zu wählen sind.
Für die Organisation und Leitung der Wahlen ist die Direktion der PKGR verantwortlich. Ein von der Verwaltungskommission ausgewogen zusammengesetzter Wahlausschuss überwacht das Wahlverfahren. Dieser setzt sich aus Mitgliedern der Verwaltungskommission beider Seiten (Arbeitnehmende und Arbeitgebende) zusammen:
Arbeitnehmendenvertretung
o Marianna Hutter
o Andri Müller (Stellvertretung)
Arbeitgebendenvertretung
o Patrik Galliard
o Patricia Deflorin (Stellvertretung)
Die Wahl findet auf der geschützten Online-Wahlplattform «Sm@rt Election» statt. Dieses System ist einfach zu bedienen und bietet eine mobile Ansicht für Wählerinnen und Wähler.
Alle Wahlberechtigten erhalten ihre individuellen Zugangsdaten (u. a. Benutzername, Passwort, Wahlcode) persönlich zugestellt. Die Vertraulichkeit ist während des gesamten Prozesses gewährleistet.