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1,75 % Zins auf Sparguthaben – keine Renten­anpassung

Auch 2022 gibt es mehr Zins für unsere Versicherten

Die Verzinsung entspricht dem technischen Zinssatz und damit dem Gleichgewicht, wo die Aktivversicherten und die Neu-Rentenbeziehenden gleichbehandelt werden und keine Umverteilung entsteht.

Verzinsung der Sparguthaben der Aktivversicherten für 2022: 1,75 %

Verzinsung der Sparguthaben bei unterjährigen Austritten im Jahr 2023: 1,0 %

Die gewährte Verzinsung von 1,75 % ist erneut deutlich höher als das Minimum (BVG-Mindestzinssatz: 1 %). «Zwar hat das schwierige Anlagejahr 2022 auch in unserer Kasse Spuren hinterlassen. Wir freuen uns umso mehr, dass wir unseren Versicherten trotzdem eine Mehrverzinsung bieten können», sagt Andrea Seifert, Direktor der PKGR.

Die laufenden Renten können auch im 2023 – trotz Teuerung – nicht erhöht werden. Die Verwaltungs­kommission hat am 14. Dezember 2022 beschlossen, die bestehenden Renten unverändert zu belassen. Die finanziellen Möglichkeiten für eine Teuerungsanpassung sind nicht gegeben. Im hauptsächlich betroffenen Vorsorgewerk «Alt-Rentenbeziehende» wird der Deckungsgrad Ende 2022 voraussichtlich leicht über 100 % betragen. Es sind somit weder genügend Wertschwankungsreserven noch freie Mittel vorhanden. Daher ist es zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, eine Rentenanpassung vorzunehmen.