skip to Main Content

Mietzinsanpassungen infolge des gestiegenen Referenzzinssatzes

Die PKGR nimmt bei Mietzinsanpassungen ihren Auftrag und ihre Verantwortung wahr.

Das Bundesamt für Wohnungswesen hat am 1. Juni 2023 den Referenzzinssatz für Mieten um 0,25 Prozentpunkte auf 1,5 Prozent erhöht. Dieser Anstieg erlaubt eine Mietzinserhöhung von 3 Prozent der Nettomiete. Zusätzlich kann der Mietzins um 40 Prozent der aufgelaufenen Teuerung und um die allgemeine Kostensteigerung von 0,5 Prozent pro Jahr erhöht werden.

Die Pensionskasse Graubünden (PKGR) hält in ihren Vermögensanlagen einen grossen Immobilienbestand, darunter über 1200 Wohnungen. Die PKGR ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, mit ihren Liegenschaften einen dem Immobilienmarkt entsprechenden Ertrag zu erzielen. Die erwirtschaftete Rendite kommt dabei den Sparguthaben der Versicherten zugute. Die PKGR ist eine verantwortungsvolle und faire Vermieterin. Sie geht auch bei der Festlegung und Anpassung der Mieten umsichtig und mit Augenmass vor. Die Mieten werden auf den 1. Oktober 2023 nur dann erhöht, wenn sie auf dem bisherigen Referenzzinssatz von 1,25 Prozent beruhen und wenn der neue Mietzins nicht höher ist als die vergleichbare Marktmiete. Die PKGR hat jeden Mietvertrag einzeln geprüft. Von einer Erhöhung sind hauptsächlich Mietverhältnisse betroffen, bei denen in den letzten Jahren nach Referenzzinssatz-Senkungen die Mieten herabgesetzt wurden. Mieten, die auf einem höheren Referenzzinssatz (1,5 % oder höher) basieren, bleiben unverändert.