Vorsorge
Eintritt
- Warten Sie das Eintrittsschreiben der PKGR ab. Sie erhalten einen Einzahlungsschein, mit welchem Sie Ihr bisheriges Sparguthaben an die PKGR überweisen können.
- Nutzen Sie das Versichertenportal «myPKGR» für die Prüfung, Optimierung und Planung Ihrer beruflichen Vorsorge. Unter https://www.pkgr.ch/mypkgr/ erfahren Sie, welche Funktionen Ihnen die digitale Plattform bietet und wie Sie sich registrieren können.
- Wählen Sie innert 30 Tagen den Sparplan (sofern von Arbeitgebenden angeboten) und teilen Sie uns via «myPKGR» Ihre Wahl (Basic, Standard oder Plus) mit.
- Einkäufe bei früheren Pensionskassen können angerechnet werden, wenn Sie diese der PKGR innerhalb von drei Monaten ab Eingang der Freizügigkeitsleistung mittels Formulars «Rückerstattung Einkäufe Vorversicherer im Todesfall».
- Wenn Sie in einer unverheirateten Partnerschaft (Konkubinat) leben, können Sie Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihren Lebenspartner mittels Formulars «Anmeldung Lebenspartnerschaft» bei der PKGR anmelden.
- Mit einer Begünstigungserklärung können Sie bestimmen, wem das Todesfallkapital bei Ihrem Ableben zugeteilt wird:
- Für verheiratete Personen und Personen in eingetragener Partnerschaft: Formular / Merkblatt
- Für Personen mit Lebenspartner: Formular / Merkblatt
- Für alleinstehende Personen: Formular / Merkblatt
Liegt keine schriftliche Erklärung vor, wird das Todesfallkapital gemäss den Bestimmungen im Rahmenreglement ausbezahlt.
Unser interaktiver Vorsorgeausweis bietet eine klare Übersicht und erklärt die wichtigsten Inhalte einfach und verständlich. So gewinnen Sie einen schnellen Einblick in Ihre persönliche Vorsorgesituation.
Beim Eintritt sind Sie gesetzlich verpflichtet, alle Sparguthaben aus früheren Pensionskassen (inkl. Freizügigkeitskonten und -policen) bei der PKGR einzubringen. Das ist vorteilhaft für Sie, weil Sie von der attraktiven Verzinsung bei der PKGR profitieren. Die Überweisung ist durch Sie zu veranlassen. Sie erhalten bei Eintritt einen Einzahlungsschein von der PKGR. Bitte stellen Sie diesen der bisherigen Pensionskasse oder Freizügigkeitseinrichtung für die Überweisung Ihres Sparguthabens zu.
Eventuell liegen auf Freizügigkeitskonten noch Guthaben aus früheren Anstellungsverhältnissen, von denen Sie nichts mehr wissen. Sie haben die Möglichkeit sich bei der Zentralstelle 2. Säule zu melden. Diese hilft Ihnen unentgeltlich bei der Suche nach allfälligen Sparguthaben.
Sie werden aufgenommen, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:
- Ihre Arbeitgebende ist bei der PKGR angeschlossen.
- Die Aufnahme in die PKGR erfolgt ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag.
- Aufgenommen werden Arbeitnehmende, die das Referenzalter (65 Jahre) noch nicht erreicht haben.
- Ihre Anstellung muss unbefristet sein oder länger als drei Monate dauern.
- Der AHV-pflichtige Jahreslohn muss die Eintrittsschwelle übersteigen (Stand 1.1.2026: CHF 22 680).
- Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag gegen die Risiken Invalidität und Tod.
- Ab dem 1. Januar nach dem 19. Geburtstag ( spätestens 24. Geburtstag, je nach Vorsorgeplan): zusätzlich versichert für Altersleistungen (Sparen).
- Sie haben das Referenzalter (65 Jahre) bereits erreicht;
- Ihre Anstellung ist auf höchstens drei Monate befristet;
- Sie üben im Hauptberuf eine selbstständige Erwerbstätigkeit aus;
- Sie werden im Sinne der IV eine ganze Invalidenrente beziehen oder provisorisch nach Art. 26a BVG bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung weiterversichert;
- Sie sind nicht oder voraussichtlich nicht dauerhaft in der Schweiz tätig;
- Ihr sämtlicher anrechenbarer Jahreslohn, bei der PKGR angeschlossenen Arbeitgebenden, übersteigt die Eintrittsschwelle nicht.
Falls Sie bei keinem der Arbeitgebenden ein Jahreseinkommen von 22 680 Franken (Stand 1.1.2026) erzielen, ist der obligatorische Anschluss an eine Pensionskasse nicht gegeben. Sind mehrere Ihrer Arbeitgebenden der PKGR angeschlossen, werden die Löhne kumuliert. Übersteigt dieser Gesamtlohn 22 680 Franken (Stand 1.1.2026), werden Sie bei der PKGR versichert.
Falls Sie bei der PKGR nicht versichert werden können, besteht die Möglichkeit für einen Anschluss bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Dort können sowohl die Alters- als auch die Risikoleistungen im Rahmen des BVG-Obligatoriums versichert werden. In diesem Fall leisten die Arbeitgebenden ihre Beiträge direkt an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
Sie können ab Alter 40 die Höhe Ihrer Sparbeiträge beeinflussen und aus drei verschiedenen Sparplänen auswählen, sofern diese Möglichkeit gemäss Vorsorgeplan Ihrer Arbeitgebenden besteht:
- Der Standard-Plan ist der mittlere Plan und führt zum Leistungsziel, wie es im Vorsorgeplan vorgesehen ist. Wenn Sie neu bei der PKGR eintreten und keine Wahl treffen, sind Sie automatisch im Sparplan «Standard» versichert.
- Der Basic-Plan weist die tiefsten Beitragssätze auf. Hier bleibt heute zwar mehr Geld für Ausgaben übrig. Allerdings reduziert sich aufgrund tieferer Beiträge Ihr Sparguthaben im Alter.
- Im Plus-Plan leisten Sie freiwillig höhere Sparbeiträge als im Standard-Plan. Ihr Sparguthaben wächst dank Ihrer zusätzlichen Beiträge stärker. Das tiefere steuerbare Einkommen reduziert Ihre Einkommenssteuern.
Teilen Sie uns Ihre Wahl bis spätestens 30 Tage nach Eintritt oder jeweils bis spätestens 31. Dezember mit dem Formular «Wechsel Sparplan» oder direkt über «myPKGR» mit. Die Anpassung erfolgt dann per Eintritt oder jeweils per 1. Januar.
Weitere Informationen zu den Sparplänen finden Sie hier.
Während der Anstellung
Wenn Sie über längere Zeit nicht gearbeitet haben (z. B. Studium, Auszeit, Mutterschaft, Einwanderung in die Schweiz) oder wenn sich Ihr Lohn im Zeitverlauf stark erhöht hat, können Deckungslücken entstehen. Mit Einkäufen von Vorsorgeleistungen können Sie diese Deckungslücken schliessen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt «Einkauf von Vorsorgeleistungen».
Bis Alter 50 kann die versicherte Person den gesamten Betrag bis zur Höhe der Austrittsleistung verwenden. Wer älter ist, hat Anspruch auf die Austrittsleistung im Alter 50 oder, falls dieser Betrag höher sein sollte, auf die Hälfte der aktuellen Austrittsleistung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt «Wohneigentumsförderung».
Wir stellen Ihnen eine Durchführbarkeitserklärung zu. Die Zuständigkeit liegt allein beim Scheidungsgericht. Es bestimmt das zu übertragende Sparguthaben und gibt der PKGR die Instruktionen zur Überweisung. Wenn Sie mit der richterlichen Festlegung nicht einverstanden sind, müssen Sie Ihre Einwände im Scheidungsverfahren vorbringen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt «Scheidung».
Ja. Mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers können Sie die Leistungen «Sparen und Risiko» oder «nur Risiko» für längstens 12 Monate aufrechterhalten. Wird die Versicherung nicht fortgesetzt, endet der Versicherungsschutz einen Monat nach Austritt (Nachdeckungsfrist).
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt «Unbezahlten Urlaub».
Bei einer Lohnreduktion um höchstens die Hälfte ab Alter 58 haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf dem bisherigen versicherten Lohn weiterzuführen. Dieses Angebot erlaubt Ihnen zum Beispiel einen Ausstieg aus dem Berufsleben ohne Teilpensionierung und deshalb ohne Einbussen bei den lebenslangen Altersleistungen. Voraussetzung für die Weiterversicherung ist, dass die reglementarischen Beiträge – Ihre eigenen und jene der/des Arbeitgebenden – weiterhin auf dem gesamten versicherten Lohn bezahlt werden.
Die Arbeitgebenden sind für das Inkasso der Beiträge und die Überweisung an die PKGR verantwortlich. Sprechen Sie sich mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ab und reichen Sie uns das Formular «Weiterführung Versicherungsschutz bei Lohnreduktion» ein.
Austritt
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, hat dies den Austritt aus der PKGR zur Folge. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf die Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung). Sie erhalten von uns das Formular «Austrittsmeldung», mit welchem Sie uns die Angaben Ihrer neuen Pensionskasse mitteilen können. Wir nehmen die Überweisung vor und lassen Ihnen und Ihrer neuen Pensionskasse die Austrittsabrechnung zukommen
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt «Freizügigkeitsleistung».
Sind Sie nach Ihrem Austritt stellenlos, überweist die PKGR Ihr Sparguthaben an die von Ihnen genannte Freizügigkeitseinrichtung oder – gemäss den gesetzlichen Bestimmungen – an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
Erfolgt Ihr Austritt aus der PKGR nach dem 60. Altersjahr, wird Ihr Sparguthaben bei direkter Weiterführung der Erwerbstätigkeit in einem ähnlichen Umfang an die Vorsorgeeinrichtung der neuen Arbeitgebenden überwiesen. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Austrittes bei der Arbeitslosenkasse als arbeitslos gemeldet sind (d.h. Anmeldung vor Austritt erfolgt), kann das Sparguthaben an eine Freizügigkeitseinrichtung oder die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen werden.
Andernfalls erfolgt zwingend die vorzeitige Pensionierung mit dem Bezug der Altersleistungen.
Für die Risiken Invalidität und Tod bleiben Sie bis Eintritt in eine neue Pensionskasse, längstens aber während eines Monats nach Austritt, bei der PKGR versichert.
Ja, sofern Sie nach dem 58. Geburtstag aus der Versicherung ausscheiden, weil das Arbeitsverhältnis von Arbeitgeberseite aufgelöst wurde (durch Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung). Der Antrag der versicherten Person muss innert zwei Monaten nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses schriftlich mit dem Formular «Weiterführung Versicherungsschutz bei Kündigung» eingereicht werden.
Pensionierung
Ihre Altersrente ist von Ihrem persönlichen Sparguthaben abhängig. Das vorhandene und das projizierte Sparguthaben ist auf Ihrem Vorsorgeausweis ersichtlich. Für die Berechnung der Altersrente wird das Sparguthaben im Zeitpunkt der Alterspensionierung mit einem Umwandlungssatz (Prozentwert) in eine Altersrente umgerechnet. Der Umwandlungssatz ist vom Pensionierungsalter abhängig und wird auf Monate genau berechnet.
Bis vor der Pensionierung können Sie entscheiden, ob Sie Ihr Altersguthaben als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalleistung beziehen möchten. Auch eine Kombination der beiden Formen ist möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt «Pensionierung».
In der PKGR entscheiden Sie, wie Ihre Altersrente strukturiert sein soll. Vor der Pensionierung können Sie bestimmen, in welcher Höhe die Altersrente im Todesfall an Ihre Partnerin oder Ihren Partner weiterbezahlt werden soll. Sie können aus drei Varianten auswählen:
- Standard: 60 % Altersrente für Partnerin oder Partner
- Erhöhte Partnerrente: 100 % der Altersrente, die dafür tiefer ausfällt
- Höhere Altersrente: 30 % Partnerrente, dafür eine höhere Altersrente
Je tiefer die Partnerrente (wir sprechen in unseren Reglementen von der Witwen- oder Witwerrente und von der Lebenspartnerschaftsrente), desto höher ist der Umwandlungssatz für die Altersrente.
Falls Sie nicht den Standard, sondern die Variante von 30 % oder 100 % wünschen, teilen Sie uns das bitte schriftlich mit dem Formular «Antrag Altersleistungen» mit.
Wenn Sie nur teilweise aus dem Berufsleben aussteigen wollen, können Sie sich ab 60 Jahren teilpensionieren lassen. Es sind höchstens drei Teilpensionierungsschritte erlaubt, wobei der erste Teilbezug mindestens 20 % der Altersleistung betragen und zwischen den drei Schritten mindestens ein Jahr liegen muss. Eine Teilpensionierung ohne gleichzeitige Reduktion des Beschäftigungsgrads ist ausgeschlossen.
Wer im Ausland wohnt, hat bei der Rente einen Quellensteuerabzug. Besteht zwischen der Schweiz und dem neuen Wohnsitzland ein Doppelbesteuerungsabkommen, wird die schweizerische Quellensteuer zurückerstattet, wenn die begünstigte Person mittels Besteuerungsnachweis ihres Wohnsitzstaats darlegt, dass die Rente dort besteuert wurde.
Transaktionskosten der Auslandzahlung und Wechselkursgebühren gehen zulasten der Anspruchsberechtigten. Die Zahlung der PKGR erfolgt immer in Schweizer Franken.
Nein, die im Zeitpunkt der Pensionierung festgelegte Altersrente ist lebenslang garantiert und darf nicht gekürzt werden. Sie ist ein wohlerworbenes Recht und gemäss Rechtsprechung ist eine Kürzung unzulässig. Freiwillig gewährte Rentenerhöhungen der letzten 10 Jahre dürfen jedoch unter bestimmten Umständen gestrichen werden.
Immobilien
Sie haben Fragen rund um Ihr Mietverhältnis oder zur Liegenschaft? Hier finden Sie Ihre Antwort.
Ja, es sollten beide Exemplare ausgefüllt retourniert werden. Anschliessend erhalten Sie ein Exemplar zurück, gemeinsam mit den Angaben zur Mietzinszahlung.
Die komplette oder teilweise Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung durch die PKGR zulässig. Bitte senden Sie uns den Antrag Untermiete und eine Kopie des Untermietvertrages zu. Wir werden Ihren Antrag danach umgehend prüfen.
Der Wegzug eines Untermieters ist meldepflichtig. Bitte teilen Sie uns diese Information über dieses Formular mit.
Der Zuzug und Wegzug von weiteren Personen ist meldepflichtig. Bitte melden Sie uns den Zuzug über dieses Formular.
Bitte senden Sie uns einen aktuellen Betreibungsregisterauszug der Person(en), welche im Mietverhältnis bestehen bleiben und füllen Sie das Bewerbungsformular erneut aus. Über diesen Link können Sie sich online bewerben.
Bitte senden Sie uns über diesen Link eine Kopie Ihrer Urkunde der Namensänderung (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil) und teilen Sie uns mit, wie die Namensschilder beschriftet werden sollen.
Für die administrative Abwicklung benötigen wir lediglich den Todesschein.
Alles Weitere besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen. Bitte melden Sie sich über diese Formular.
Sie haben beim Vertragsabschluss einen Einzahlungsschein für die Einrichtung eines Dauerauftrages erhalten. Bei einer Mietzinsänderung erhalten Sie automatisch einen neuen Einzahlungsschein, um Ihren Dauerauftrag entsprechend anzupassen. Sollten Sie diesen verloren haben, können Sie über dieses Formular einen neuen Einzahlungsschein bestellen. Beachten Sie, dass Ihnen für die Begleichung Ihres Mietzinses verschiedene elektronische Zahlungsmethoden zur Verfügung stehen:
- Zahlung über E-Banking ohne Zusatzgebühren
- Dauerauftrag direkt bei Ihrer Bank/Post
- Lastschriftverfahren der Schweizer Banken (LSV)
Das Formular können Sie bei uns anfordern. Füllen Sie dafür dieses Formular aus. Bitte beachten Sie, dass die PKGR kein LSV über die Post abwickeln kann.
Bitte füllen Sie dieses Formular aus. Gerne senden wir Ihnen einmalig einen Einzahlungsschein zur Errichtung eines Dauerauftrages zu.
Teilen Sie uns mit, welche Rechnung Sie in Raten zahlen möchten, inklusive einem Vorschlag über die Anzahl der Raten und dem Zeitpunkt der ersten Zahlung. Beachten Sie dabei, dass für die Begleichung von Mietzinsen keine Ratenzahlung vereinbart werden kann. Bitte füllen Sie für die Anfrage dieses Formular aus.
Die Heiz- und Betriebskostenabrechnung erhalten Sie einmal pro Jahr. Die Aufstellung der Kosten finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Erstellung der Abrechnung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Die Akontobeiträge werden monatlich zum Nettomietzins erhoben. Diese finden Sie im Mietvertrag. Am Ende der Abrechnungsperiode (1 Jahr) erhalten Sie eine Abrechnung über die effektiv angefallenen Nebenkosten. Diese können höher oder tiefer als die Akontobeiträge ausfallen. Deshalb wird Ihnen einmal jährlich die Differenz in Rechnung gestellt bzw. gutgeschrieben.
Die Auszahlung des Guthabens erfolgt automatisch nach 30 Tagen an die in der Abrechnung genannte Zahlungsverbindung. Sollte diese in der Zwischenzeit nicht mehr stimmen, melden Sie uns bitte die neue Bankverbindung (IBAN) mittels dieser Vorlage.
Der Mietzins ist bis zum Tag der Fälligkeit zu zahlen. Sollten Sie die Miete zu spät zahlen, kann es zu einem Kontoauszug oder Kündigungsandrohung kommen, auch wenn Sie den Mietzins zwischenzeitlich beglichen haben. Sollten Sie den Mietzins jedoch pünktlich bezahlt und trotzdem einen Kontoauszug oder Kündigungsandrohung erhalten haben, senden Sie uns den Zahlungsbeleg bitte per E-Mail an immo@pk.gr.ch oder per Post an unsere Adresse zu.
Die Telefonnummer des Hauswarts finden Sie im Schaukasten im Eingangsbereich Ihrer Liegenschaft.
Sämtliche Angaben zu den Entsorgungstouren finden Sie auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Sofern Sie die Information nicht direkt in der Waschküche oder als Beilage zum Mietvertrag erhalten haben, finden Sie unter hier die Waschküchenordnung.
Wir bitten um Rücksichtnahme und Verständnis bei einmaligen Ereignissen. Falls möglich, reden Sie mit der betroffenen Partei bevor Sie uns kontaktieren. Bei wiederholten Verstössen gegen die Haus- oder Waschküchenordnung melden Sie sich bei uns und beschreiben Sie die Vorfälle. Bitte füllen Sie dafür dieses Formular aus.
Bitte notieren Sie das Kennzeichen und machen ein Foto des Fahrzeuges und teilen uns die Information über dieses Formular mit.
Sie haben Fragen rund um Ihre Bewerbung oder möchten sich um ein neues Mietobjekt bewerben? Hier finden Sie Ihre Antwort.
Wenn Sie das Objekt besichtigt haben, füllen Sie bitte das Mietgesuch aus, welches Sie vom derzeitigen Mieter erhalten haben und senden uns dieses samt allen verlangten Unterlagen per E-Mail an immo@pk.gr.ch oder per Post an unsere Adresse. Sie können das Mietgesuch jedoch auch online ausfüllen und samt allen verlangten Unterlagen an uns senden.
Sie finden alle unsere freien Wohnungen, Gewerbeflächen und Nebenobjekte unter diesem Link.
Der Grundrissplan ist im Inserat als Anhang vorhanden.
Nein. Jedoch ist eine Besichtigung auf jeden Fall zu empfehlen, da die Bilder den Standard der Liegenschaft und von der angebotenen Wohnung abweichen können.
Öffnen Sie das Inserat des gewünschten Objekts. In der Detailansicht finden Sie die gewünschten Informationen.
Die Höhe der Sicherheitsleistung ist mind. zwei Monatsmieten.
Der Betreibungsregisterauszug sollte nicht älter als drei Monate sein.
Sie müssen sich für das freie Objekt neu bewerben. Bitte beachten Sie, dass gleichzeitig die Kündigungsfrist Ihrer jetzigen Wohnung dabei eingehalten wird.
Bei Wohnungen mit vielen Bewerbungen kann die Bearbeitungszeit bis zu zwei Wochen dauern. Sollten Sie seit mehr als zwei Wochen nichts von uns gehört haben, können Sie uns über dieses Formular mit den Angaben zum Objekt kontaktieren.
Sie haben Fragen rund um Ihre Kündigung oder Auszug? Hier finden Sie Ihre Antwort.
Die Kündigung muss schriftlich mit den Originalunterschriften aller Mietparteien erfolgen. Senden Sie bitte die Kündigung per Einschreiben oder geben Sie das Kündigungsschreiben persönlich ab. Hier finden Sie die Kündigungsvorlage.
Die Kündigung muss bis spätestens am letzten Werktag des Monats bei uns eintreffen.
Sie können das Mietverhältnis termingerecht auf den / die im Mietvertrag genannten Termin(e) (z.B. Ende März und September) unter Einhaltung der ebenfalls im Mietvertrag erwähnten Kündigungsfrist (z.B. drei Monate im Voraus) kündigen.
Senden Sie uns eine Kündigung und vermerken Sie darin, per wann Sie gerne aus der Wohnung ausziehen möchten. Hier finden Sie die Kündigungsvorlage. Falls Sie einen solventen und zumutbaren Nachmieter stellen können und der Mietvertrag zustande kommt, werden Sie per Mietbeginn des Nachmieters aus der Mietzins-Haftung entlassen. Ansonsten haften Sie bis zum Ende der im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfrist.
Bei einer Kündigung wird das Inserat durch die PKGR aufgeschaltet.
Bitte senden Sie Ihren Wunsch nach Kündigungsrückzug in derselben Form wie bereits die Kündigung erfolgte – per Einschreiben, mit den Originalunterschriften sämtlicher Mieter. Gerne prüfen wir Ihr Anliegen anschliessend.
Nachmieter können sich durch Ausfüllen des Mietgesuches bewerben (inkl. Beilage der Betreibungsauskunft und bei Interessenten ohne Schweizer Staatsbürgerschaft eine Kopie des Ausweises).
Die Sicherheitsleistung wird Ihnen nach der Wohnungsabgabe zurückerstattet, sofern alle offenen Forderungen (Mietzinse, Reparaturen etc.) beglichen sind. Bitte beachten Sie, dass der Auflösungsprozess bei den Banken einige Tage in Anspruch nimmt.
Die Wohnung muss spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist abgegeben werden. Fällt dieser Zeitpunkt auf einen Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Ruhe- oder Feiertag, hat die Abnahme am darauffolgenden lokalen Werktag bis spätestens 12.00 Uhr zu erfolgen.
Sie können uns Ihren Terminvorschlag telefonisch oder über dieses Formular mitteilen. Beachten Sie bitte, dass die Wohnung spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist abgegeben werden muss. Fällt dieser Zeitpunkt auf einen Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Ruhe- oder Feiertag, hat die Abnahme am darauffolgenden lokalen Werktag bis spätestens 12.00 Uhr zu erfolgen.
Bitte orientieren Sie sich für die Abgabe der Wohnung an unserer Checkliste
Sie haben Fragen rund um Änderungen am Mietobjekt oder möchten Schäden und Verluste melden? Hier finden Sie Ihre Antwort.
Bauliche Änderungen sind bewilligungspflichtig. Bitte füllen Sie dafür dieses Formular aus. Der Einbau von Geräten wie Geschirrspüler, Waschmaschine, Tumbler etc. ist ebenfalls bewilligungspflichtig. Hier finden Sie das entsprechende Antragsformular.
Die meisten Haustiere sind bewilligungspflichtig. Bitte senden Sie uns eine Anfrage mit Angaben zum Haustier (Tierart, Rasse, Alter, Anzahl etc.). Hier finden Sie den entsprechenden Antrag.
Das Anbringen von Katzennetzen, -leitern und -türen ist generell nicht erlaubt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Aufstellen von Hundezäunen ist generell nicht erlaubt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Installation von Haushaltsgeräten ist bewilligungspflichtig. Bitte senden Sie uns eine Anfrage mit Angaben zum Gerät. Bitte füllen Sie dafür dieses Formular aus. Sie erhalten dann den Entscheid. Die Installation muss in jedem Fall fachmännisch vorgenommen werden.
Die Installation von Satellitenschüsseln ist bewilligungspflichtig. Bitte senden Sie uns eine Anfrage mit Angaben zum Gerät und füllen Sie dafür dieses Formular aus. Sie erhalten dann den Entscheid. Die Installation muss in jedem Fall fachmännisch vorgenommen werden.
Das Aufstellen von Trampolinen, Kinderplanschbecken etc. auf Allgemeinflächen ist nicht erlaubt. Das Aufstellen auf der eigenen Mietfläche ist erlaubt. Wir als Eigentümer lehnen jedoch jegliche Haftung ab.
Bitte melden Sie uns den Schaden umgehend. Füllen Sie dafür dieses Formular aus. Bei Küchengeräten geben Sie uns bitte die Marke und Seriennummer sowie den Fehlercode an, soweit vorhanden. Andere Schäden melden Sie so detailliert wie möglich. Bitte beachten Sie, dass Kleinreparaturen vom Mieter getragen werden müssen.
Bitte informieren Sie umgehend den Hauswart. Die Telefonnummer finden Sie im Schaukasten im Eingangsbereich der Liegenschaft.
Als erstes bitten wir Sie die Raumtemperatur zu messen. Als zweites bitten wir Sie die Heizregulierung (Danfossventil bei Radiatorenheizung, Drehrad bei Bodenheizung) hoch- oder runterzudrehen und die Auswirkung über 48 Stunden zu beobachten. Wenn sich bei der Raumtemperatur nichts ändert nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Bitte beachten Sie jedoch, dass zu Jahreszeitenwechseln gewisse Temperaturschwankungen nicht vermieden werden können.
Bitte besorgen Sie die Ersatzteile direkt beim Hersteller (Küchengeräte) oder im Fachhandel. Die Kosten für Kleinmaterial sind vom Mieter zu tragen.
Bitte informieren Sie umgehend den Hauswart. Die Telefonnummer finden Sie im Schaukasten im Eingangsbereich der Liegenschaft.
Bitte kontaktieren Sie uns umgehend und geben Sie uns an, welchen Schlüssel Sie verloren haben bzw. welcher Schlüssel gebrochen ist (inklusive der Schlüsselnummer). Bitte füllen Sie dafür dieses Formular aus. Gebrochene Schlüssel sind der PKGR abzugeben. Falls Sie nicht mehr in Ihre Wohnung kommen: Bieten Sie direkt einen lokalen Schlüsseldienst auf. Sie finden diesen im Internet oder im Telefonbuch. Die Kosten für den Schlüsseldienst trägt vollumfänglich der Mieter.
Sollten Sie noch über einen weiteren Schlüssel verfügen, können Sie anhand von diesem beim Schlüsselservice einen Nachschlüssel machen lassen. Verfügen Sie über keine weiteren Schlüssel, sehen Sie im Milchkasten oder am Briefkastenschloss nach der Schlüsselnummer und dem Hersteller. Mit diesen Angaben können Sie einen Nachschlüssel bei einem Schlüsselservice anfertigen lassen. Sollten keine Angaben zu Schlüsselnummer und Hersteller ausfindig gemacht werden können, melden Sie uns Ihre Bestellung mittels dieses Formular. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für Nachschlüssel in jedem Fall vom Mieter getragen werden müssen.
Bitte melden Sie uns Ihre Bestellung unter Angabe des Herstellers, der Farbe, der Nummer oder anderen Bezeichnungen auf der Karte. Bitte füllen Sie dafür dieses Formular aus.