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Performance (ytd) 3,5 %      Deckungsgrad 120,9 %      Stand: 31.03.2024 Performance (ytd) 3,5 %    grado di copertura 120,9 %     Stato: 31.03.2024

Einkauf von Vorsorgeleistungen

Steuervorteile

  • Sie können Ihre Einzahlungen an die Pensionskasse von der Einkommenssteuer abziehen. Sofern Sie den Steuerabzug für das Jahr 2023 geltend machen wollen, muss Ihr Einkauf bis spätestens 31. Dezember 2023 auf unserem Konto eingegangen sein.
  • Die Zinserträge Ihres Altersguthabens in der Pensionskasse sind steuerfrei.
  • Ihr Altersguthaben bei der Pensionskasse unterliegt keiner Vermögenssteuer. Die Besteuerung erfolgt erst, wenn Sie sich das Guthaben auszahlen lassen. Bei einem Kapitalbezug gilt ein Vorzugstarif.

Höhere Altersleistungen bei Pensionierung

  • Mit Einkäufen erhöhen Sie Ihre Vorsorgeleistung.

Attraktive Zinsen

  • Ihr Geld wird ab dem ersten Tag nach der Einzahlung verzinst.
  • Je früher Sie einzahlen, desto stärker profitieren Sie vom Zinseszinseffekt.

Einkaufen lohnt sich

Bei der PKGR erhalten Sie höhere Zinsen als bei einer Bank oder einem 3a-Sparkonto. Der Mindestzinssatz für Pensionskassen lag in den letzten Jahren trotz negativer Zinsen bei 1 % und wird 2024 auf 1,25 % erhöht. Zusätzlich zu diesem Mindestzinssatz gewährt die PKGR eine Extra-Verzinsung. Im Jahr 2021 zahlte die PKGR 2 % Zinsen auf Ihre Ersparnisse, 2022 waren es 1,75 %. Die PKGR plant, Ihnen in den kommenden Jahren noch bessere Zinsen anzubieten.

Der Einkauf von Vorsorgeleistungen ist sicher und risikoarm. Die PKGR verfügt über eine stabile finanzielle Situation (Deckungsgrad von etwa 110 % am 31.10.2023), hat eine öffentlich-rechtliche Struktur und profitiert von der Unterstützung des Kantons für laufende Renten. Im Vergleich zu anderen Investitionsmöglichkeiten bieten wir Stabilität und Sicherheit.

Bitte verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie bisher noch keine Einzahlungen bei der PKGR getätigt haben. Auf Ihrem Vorsorgeausweis finden Sie die maximale Einkaufssumme.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Überweisung spätestens bis zum 31. Dezember 2023 auf unserem Konto bei der Graubündner Kantonalbank eingehen muss, damit wir Ihnen eine Steuerbescheinigung für das Jahr 2023 ausstellen können.